Risiko- und Versicherungsmanagement

  • Die Dienststelle Finanzen ist verantwortlich für den Risikomanagement-Prozess für die kantonale Verwaltung.

  • Gemäss Verordnung zum Gesetz über die über die Steuerung der Finanzen und Leistungen, Nr. 600a, ist die Dienststelle Finanzen für den Abschluss von Versicherungsverträgen und die Bearbeitung der Schadenfälle der Organisationseinheiten im Finanzhaushalt des Kantons Luzern zuständig. Davon ausgenommen sind Gebäudeversicherungen sowie UVG-Schadenfälle. 
  • Die Dienststelle  Finanzen ist auch für die Ausschreibung der Versicherungen des Kantons Luzern verantwortlich, unter Berücksichtigung des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen (SRL 733).